Bestandsmarkt
Bereits angebundene Berufsgruppen
Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet die sichere, digitale Grundlage für die Vernetzung aller Akteure im deutschen Gesundheitswesen – von Ärzten und Psychotherapeuten über Krankenhäuser bis hin zu Apotheken.
TI = Digitales Netzwerk
Sie vernetzt alle Akteure und ermöglicht Anwendungen wie eAU, eRezept und ePA. Dadurch stehen medizinische Informationen schneller und lückenlos zur Verfügung, was die Patientenversorgung verbessert.
Nach dem E-Health-Gesetz ist der Anschluss an die TI für alle medizinischen Einrichtungen und Leistungserbringer verbindlich. Krankenkassen, Apotheken, Praxen und Krankenhäuser setzen die Anbindung bereits um.
Anwendungen
VSDM
Das VSDM ermöglicht die Onlineprüfung und -aktualisierung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Zu den Versichertenstammdaten gehören:
- persönliche Daten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht),
- Informationen zur Krankenversicherung sowie
- Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung.
Beim VSDM handelt sich um eine gesetzliche Pflichtanwendung, die bestätigt, dass ein Versicherter im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen beanspruchen darf.
ePA
Das zukünftige Herzstück der TI ist die elektronische Patientenakte (ePA). Sie dient der zentralen Informationsspeicherung und Kommunikation. Hierzu werden Patientendaten in elektronischer Form gespeichert. So können zum Beispiel folgende Daten und Dokumente in der ePA gespeichert sein:
- Diagnosen,
- Befunde,
- Allergien,
- Arztbriefe,
- Therapiemaßnahmen,
- Behandlungsberichte,
- Notfalldatensatz,
- Medikationsplan.
eRezept
Versicherte erhalten die Möglichkeit ihr individuelles eRezept in digitaler Form zu verwenden. Dies geschieht überwiegend über das eGK-Steckverfahren.
Patientinnen und Patienten können das eRezept einfach mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.
NFDM
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist ebenfalls eine freiwillige medizinische Anwendung der eGK im Rahmen der TI. Hierbei wird – auf Wunsch des Patienten – auf dem Speicherchip der eGK ein Notfalldatensatz abgelegt.
In einer Notfallsituation, kann dann mittels elektronischem Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA) ohne Mitwirken der Patienten lesend auf die hinterlegten Datensätze zugegriffen werden. Folgendes ist in den Notfalldaten enthalten:
- Diagnosen,
- Medikation,
- Allergien und Unverträglichkeiten.
eMP
Der elektronische Medikationsplan (eMP) gibt Auskunft über alle Medikamente, die Patienten regelmäßig einnehmen sollen. Erstellt wird diese Übersicht vom medizinischen Fachpersonal in Abhängigkeit von der Anzahl und der Einnahmedauer der Medikamente. Er ist ein MUSS bei mindestens drei (3) Medikamenten mit einer Einnahme über 28 Tage oder länger. Auch diese Informationen werden auf der eGK gespeichert, sodass sie direkt in das PVS übertragen und dort gespeichert und ggf. aktualisiert werden können.
KIM
Der Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) ist ein Kommunikationsstandard der gematik mit dem Ziel, darüber die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen abzuwickeln.
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